Montag, 23. März 2020

Initiative Gastronomie & Hotellerie Berlin_Offener Brief an das Land Berlin wegen drohender Schließungen in der Gastronomie und Hotelerie

In der Initiative Gastronomie & Hotellerie Berlin haben sich 640 Gastronomie- und Hoteleriebetriebe sowei Event-Agenturen zusammengeschlossen.
Vertreten durch Thorsten Pannek, Inhaber von Pannek seine Budike, forderten sie am Freitag in einem direkten Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, an die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, sowie an die VertreterInnen der Senatskanzlei auf, dringend offenener zu kommunizieren:

"Wir wissen, dass Sie Ihr Bestes tun. Wir wissen auch, dass Sie unter großem Druck stehen und bereits einige Maßnahmen zur Unterstützung getroffen haben. Trotzdem müssen wir Ihnen mitteilen: Diese Maßnahmen helfen, sie werden uns aber nicht retten. Alle bisher getätigten Beschlüsse, wie beispielsweise die Bereitstellung von Überbrückungskrediten, sorgen für Aufschub der Probleme – nicht für Lösungen! Wir kommen aktuell nicht an die Soforthilfen, das bedeutet: Die meisten von uns sind womöglich bis zum Ende des Monats weg vom Fenster! Was wir brauchen, ist ein Dialog. Sprechen Sie mit uns! Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen," so steht es in dem Brief.

Alle seien bereit, den Betrieb aufrechterzuhalten, um eine Grundversorgung sicherzustellen, einen Lieferdienst für Risikogruppen hochzuziehen, einfache To-Go-Mahlzeiten für die Menschen in ihren Vierteln zur Verfügung zu stellen.

Neben Forderungenn nach rechtliche Klarheit und der Anordnung der kompletten Schließung aller gastronomischen und Hotel-Betriebe sind folgende Punkte genannt:

Was wir jetzt brauchen, um weitermachen zu können:
 Sofortige und 100 prozentige Kostenübernahme aller Bruttogehälter (Vollzeit und Teilzeit) – denn ohne Trinkgeld reichen 60 Prozent Kurzarbeitergeld nicht aus
 Fortzahlungen aller ausgefallenen Arbeitsstunden für unsere Minijobber*innen und studentischen Aushilfen
 Steuernachlässe anstelle von Stundungen und Aufschiebungen
 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 01.03.2021
 Rechtlichen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing- und Kreditverträge)
 Soforthilfe nach dem Beispiel Bayern: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
 Sofortige Bürgschaften (Land oder Bund) für Miet- und Pachtverpflichtungen. Es muss schnell gehen, da die Vermieter sonst nicht auf „Bitten für Mietstundungen“ reagieren
 Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen können zurückgefordert werden – dies sollte auch für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gelten (bisher nicht möglich)
 Die Kreditzinsen für Kredite aus dem Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft müssen auf NULL gesetzt werden
 Übernahme der Fixkosten und Löhne in Veranstaltungs-Agenturen

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